Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für einen Vertrag mit Dr. Robert André (im Folgenden Auftragnehmer) über Beratung, Training, Fortbildung und ähnliche Dienstleistungen.
Beratungs- oder Entwicklungsprozesse sind darauf angewiesen, dass alle Beteiligten Verantwortung für diesen übernehmen. Auftraggeber und Auftragnehmer legen gemeinsam die Ziele und Zuständigkeiten fest und überprüfen die Vorgehensweise von Zeit zu Zeit. Korrekturen sind jederzeit möglich und fachlich erwünscht. Am Ende des Prozesses werten wir unsere Zusammenarbeit aus. Das gilt auch für den Fall, dass Auftraggeberin oder Auftragnehmer die Zusammenarbeit aus irgendwelchen Gründen abbrechen.
2.1 Honorare sind fällig nach erbrachter Leistung bei Eingang der Rechnung.
2.2 Beratungsleistungen sind mehrwertsteuerpflichtig. Fortbildungen und Schulungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht.
2.3 Wird vom Auftraggeber ein Termin abgesagt, gelten folgende Regeln:
- bis zu 14 Tage vor Termin: es kann ein neuer Termin vereinbart werden oder es werden 20 % des Honorars als Ausfallhonorar fällig
- bis zu 48 Stunden vor Termin: 50 % des Honorars werden als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt
- Absagen danach werden zu 100 % des Honorars als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt
2.4 Sollte der Auftragnehmer einen Termin absagen müssen, wird er seinen Auftraggeber umgehend informieren und einen Ersatztermin vereinbaren.
3.1 Der Auftragnehmer geht grundsätzlich verschwiegen mit allen persönlichen und organisatorischen Informationen um, von denen er im Laufe seiner Tätigkeit für den Auftraggeber erfährt. Es gilt die Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB.
3.2 Der Auftragnehmer spricht über seine Arbeit in einer Intervisionsgruppe, in der sich Beraterinnen und Berater gegenseitig zu ihren Fällen austauschen. Er berichtet dabei nur in anonymisierter Form und ohne personenbezogene Daten weiterzugeben. Die Intervisionsgruppe dient ihm dazu, die Qualität seiner Arbeit zu verbessern.
4.1 Mit Unterzeichnung des Vertrages willigen alle Vertragspartner im Sinne der DSGVO ein, dass schriftliche Aufzeichnungen (Texte und Fotoprotokolle) zu den Beratungs- oder Trainingsprozessen vom Auftragnehmer gespeichert werden können. Der Auftragnehmer legt elektronische Akten an und stellt sicher, dass die Regelwerke der DSGVO und des Datenschutzes eingehalten werden. Die Aufbewahrung der Unterlagen erfolgt für zehn Jahre.
4.2 Bei Abschluss und Durchführung des Beratungsvertrages werden persönliche Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail, Adresse, Telefonnummer, Vertragsdaten, Bankverbindung) durch den Auftragnehmer dokumentiert. Mit Abschluss des Vertrages willigt der Auftraggebende ein, dass diese Datenverarbeitung vorgenommen werden kann (gemäß Art. 6, Abs. 1, Satz 1 lit. a, EU DSGVO). Der Auftragnehmer setzt voraus, dass die Auftraggebenden die Beteiligten zum Beginn des Prozesses darüber informieren, dass die Datenverarbeitung stattfindet und durch den Vertrag eine Einwilligung ausgesprochen wurde. Eine zusätzliche, schriftliche Einwilligung durch die Beteiligten ist damit nicht mehr erforderlich.
Der Auftragnehmer hat eine berufliche Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000 EUR abgeschlossen (je Versicherungsfall pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden).
6.1 Die Vertragspartner sind sich einig, dass durch den Vertrag kein Arbeits- oder Dienstverhältnis begründet wird.
6.2 Der Auftragnehmer sichert zu, dass er nicht scheinselbstständig ist.
7.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
7.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
7.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Hamburg, den 02.01.2024